Rz. 124

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Bei der Vermittlung von (langfristigen) Grundstücksvermietungen gilt (auch weiterhin) § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG als Spezialvorschrift.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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