Rz. 13

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die nicht in einer Lieferung von Waren bestehen. Einer sonstigen Leistung gleichgestellt ist einerseits die Verwendung eines dem Steuerzahler zugeordneten Gegenstandes (Verwendungseigenverbrauch)

  • für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder
  • für den Bedarf seines Personals,

und andererseits die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Steuerzahler für derartige Zwecke (Leistungseigenverbrauch).

 

Rz. 14

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Voraussetzung für die Steuerbarkeit des Entnahme- und des Verwendungseigenverbrauchs ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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