Rz. 8

Nach dem bisher in den USA gängigen System unterliegt der Onlinehandel und Versandhandel über eine Bundesstaatsgrenze zwar grundsätzlich der Besteuerung im Bestimmungsbundesstaat. Falls der Verkäufer dort nicht über Nexus verfügt, geht jedoch die Steuerschuld auf den Käufer über (Use Tax). Dieser muss sogar dann, wenn er kein Unternehmer ist, die entsprechende Steuer anmelden und abführen. Allerdings ist die entsprechende Compliance-Quote sehr gering und wird nach Studien aus den USA mit ca. 4 % der Fälle geschätzt.

Die Notwendigkeit eines Nexus, d. h. einer physischen Präsenz, als Anknüpfungspunkt der Sales-Tax-Pflicht des Verkäufers wurde auf ältere Rechtsprechung des Supreme Court, konkret die Entscheidungen National Bellas Hess, Inc. gegen Department of Revenue of Ill., 386 U.S. 753 (1967), und Quill Corp. gegen North Dakota, 504 U.S. 298 (1992), gestützt. Dabei war mit relevant, dass nach Bundesrecht die Bundesstaaten den Handel zwischen den Staaten nicht durch Vorschriften behindern dürfen. Eine solche Behinderung wurde insbesondere in der Notwendigkeit, ohne Präsenz im Zielstaat Steueranmeldungen abgeben zu müssen, gesehen.

Der Supreme Court hat allerdings in seiner Grundsatzentscheidung South Dakota gegen Wayfair, Inc. et al. vom 21.06.2018, No. 17-494, abweichend entschieden und angesichts der stark gewachsenen Bedeutung des e-commerce sowie der erheblichen Steuerausfälle seine ältere Rechtsprechung teilweise aufgegeben bzw. modifiziert. Das Urteil erging im konkreten Fall eines in South Dakota erlassenen Gesetzes, das bei Online-Verkäufern, die in einem Kalenderjahr mindestens 200 Transaktionen mit Kunden in South Dakota erzielten, oder die eine Umsatzschwelle von 100.000 $ überschritten, eine Sales-Tax-Pflicht begründete. Dieses Gesetz erklärte der Supreme Court für verfassungskonform.

Bereits während der Anhängigkeit des Verfahrens erließen diverse weitere Bundesstaaten vergleichbare Sales-Tax-Gesetze. Andere beschlossen diese nunmehr. Es ist davon auszugehen, dass zumindest Gesetze mit ähnlichen Mindestschwellen verfassungskonform sind, und immer mehr Bundesstaaten den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr entsprechend besteuern werden.

 

Rz. 9

Manche Staaten sehen bezüglich der Use Tax bei Versandhandel oder grenzüberschreitenden Dienstleistungen zusätzliche Melde- oder Hinweispflichten des leistenden Unternehmers gegenüber den Kunden und/oder Steuerbehörden vor. Allerdings sind die entsprechenden Gesetze nicht harmonisiert.

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