Rz. 11

Dienstleistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferung darstellen (Art. 14 sloMwStG).

 

Rz. 12

Als Dienstleistung gilt u. a. auch die Verwendung eines dem Unternehmen gehörenden Gegenstandes für Privatzwecke (Bedarf des Personals, anderer privater Personen), die unentgeltliche Erbringung von Leistungen durch das Unternehmen und der Umsatz mit Sachrechten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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