Rz. 7
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Liefert ein im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriertes Unternehmen Waren an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so sind diese Lieferungen im Vereinigten Königreich steuerfrei und mit dem sog. Nullsteuersatz (0 %, zero-rated) behaftet. Es besteht somit eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bezüglich Aufwendungen, die mit diesen Lieferungen im Zusammenhang stehen. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an Rechnungen ist bei der Rechnungsausstellung zu beachten, dass die Länderkennzeichnung "GB" der gewöhnlichen britischen Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers hinzuzufügen und die USt-IdNr. des Empfängers auf der Rechnung zu vermerken ist. Die i. g. Lieferungen sind im britischen Äquivalent der Zusammenfassenden Meldung zu erfassen (EC sales list). Die erforderlichen Ausfuhrnachweise, wie z. B. Frachtdokumente, sind zu erbringen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten seit Lieferung der Güter verfügbar sein.
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