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Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet entspricht dem Staatsgebiet der Republik Frankreich. Korsika und Monaco sind Teil des Erhebungsgebiets. Die Inseln Guadeloupe, Martinique und Réunion sind zwar Drittlandsgebiete aus Sicht der EU, aber dort gilt dennoch das französische Umsatzsteuerrecht. In Französisch Guyana und Mayotte wird hingegen keine Umsatzsteuer erhoben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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