3.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen (despatches, Intra-EC supplies)

 

Rz. 7

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Liefert ein im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriertes Unternehmen Waren an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so sind diese Lieferungen im Vereinigten Königreich steuerfrei und mit dem sog. Nullsteuersatz (0 %, zero-rated) behaftet. Es besteht somit eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bezüglich Aufwendungen, die mit diesen Lieferungen im Zusammenhang stehen. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an Rechnungen ist bei der Rechnungsausstellung zu beachten, dass die Länderkennzeichnung "GB" der gewöhnlichen britischen Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers hinzuzufügen und die USt-IdNr. des Empfängers auf der Rechnung zu vermerken ist. Die i. g. Lieferungen sind im britischen Äquivalent der Zusammenfassenden Meldung zu erfassen (EC sales list). Die erforderlichen Ausfuhrnachweise, wie z. B. Frachtdokumente, sind zu erbringen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten seit Lieferung der Güter verfügbar sein.

3.2 Innergemeinschaftliche Erwerbe (EC aquisitions)

 

Rz. 8

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auch im Vereinigten Königreich gilt das Prinzip des i. g. Erwerbs als Gegenstück zur i. g. Lieferung. Ebenfalls ist der Tatbestand des i. g. Verbringens von Gütern (deemed supply of goods) bekannt. Bei Lieferungen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat ins Vereinigte Königreich, die im Rahmen eines Werklieferungsvertrages von einem zur britischen Umsatzsteuer registrierten Unternehmen durchgeführt werden, ist die Erwerbsbesteuerung nicht durchzuführen. Jedoch sind vom leistenden Unternehmen Intrastatmeldungen abzugeben soweit die Grenze von 1.500.000 £ bezüglich des Warenwertes der Werklieferung pro Jahr überschritten wird.

 
Praxis-Beispiel

Das bereits im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registrierte Unternehmen Maschinenfabrik Turbinen AG aus Deutschland liefert und installiert eine Großturbine bei einem Unternehmen in London. Der Auftragswert der Werklieferung beläuft sich auf 1.800.000 £, der Warenwert der Turbine hierbei auf 1.550.000 £.

Lösung:

Bei der britischen Umsatzsteuererklärung des deutschen Unternehmens ist die Erwerbsbesteuerung bzgl. des Warenwertes des zur Montage verbrachten Aggregates nicht durchzuführen. Eine Eingangs-Intrastatmeldung ist jedoch zu erstellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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