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Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Die Lieferung des ersten Unternehmers an den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) ist eine ganz "normale" innergemeinschaftliche Lieferung und als solche zu deklarieren.

Für den ersten Unternehmer ergeben sich daher keine Besonderheiten; er braucht insbesondere auch nicht wissen, dass er sich als erster Leistender an einem i. g. Dreiecksgeschäft beteiligt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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