Rz. 58

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Beim BZSt wurde ein Web-Service eingerichtet, durch den es Unternehmen, die bei einem Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst sind, ermöglicht wird, online einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. zu stellen.

 

Rz. 59

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Hierfür steht auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) ein Online-Formular zur Verfügung, in das der Antragsteller – je nach Rechtsform des Unternehmens – unterschiedliche Identifikationsmerkmale eingeben muss.

 

Rz. 60

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Angaben des Antragstellers werden nach der elektronischen Übermittlung sofort mit dem beim BZSt vorhandenen Datenbestand abgeglichen. Soweit der die USt-IdNr. beantragende Unternehmer im Datenbestand des BZSt enthalten ist, erhält er unmittelbar einen Online-Bescheid über die Bearbeitung seines Antrags.

 

Rz. 61

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Bekanntgabe der neu zugeteilten oder der bereits bestehenden gültigen USt-IdNr. erfolgt

  • ausschließlich auf dem Postweg und
  • an die Anschrift, unter der der Antragsteller – und nicht etwa dessen Steuerberater (!), s. u. – im Datenbestand des BZSt gespeichert ist.
 

TIPP

Von einer unmittelbaren Bekanntgabe der USt-IdNr. im Online-Verfahren wurde abgesehen, um Fälle von missbräuchlicher Beantragung und anschließender missbräuchlicher Verwendung von USt-IdNrn. ausschließen zu können.

 

Rz. 62

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auch bei diesem neuen Verfahren besteht die Möglichkeit, dass steuerliche Vertreter für ihre Mandanten einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. stellen. Die schriftliche Bekanntgabe der neu zugeteilten oder der bereits bestehenden gültigen USt-IdNr. erfolgt jedoch in diesen Fällen unmittelbar an die im Datenbestand des BZSt gespeicherte Anschrift des Unternehmers.

 

Rz. 63

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Web-Service des BZSt steht täglich in der Zeit von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr zur Verfügung, so dass Unternehmer die Möglichkeit haben, auch außerhalb der üblichen Dienstzeit beim BZSt einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. zu stellen (OFD Düsseldorf, DB 2005, 2663).

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