Rz. 17

Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021

Ob Sie unter die Neuregelung des § 3c UStG n. F. fallen, können Sie anhand unserer Checkliste leicht überprüfen:

 

Checkliste

Fernverkäufe durch deutsche Unternehmer

  • Der Kunde ist kein Unternehmer und tritt insbesondere ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf ("Privatkunde").
  • Ihr Unternehmen trägt die Transportverantwortung. Das ist der Fall, wenn Sie nach dem Kaufvertrag auch den Transport der Ware zum Kunden schulden. Wie Sie den Transport dann tatsächlich durchführen, ob Sie also

    • die Ware selbst zum Kunden bringen oder
    • einen Spediteur beauftragen oder
    • einen Frachtführer beauftragen,

    ist ohne Bedeutung.

  • Die Warenbewegung beginnt und endet in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, z. B.

    • beginnt in Deutschland und endet in Italien oder
    • beginnt in Italien und endet in Deutschland

    WICHTIG!

    Auch dann, wenn Sie einen deutschen Kunden beliefern, der Warenweg aber im EU-Ausland beginnt, liegt unter den weiteren Voraussetzungen ein Fernverkauf vor!

  • Der Liefergegenstand ist gem. § 3c Abs. 5 Satz 1 UStG n. F. kein

    • Neufahrzeug
    • Gegenstand, der mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den

      Lieferer oder für dessen Rechnung montiert oder installiert geliefert wird, und

    • Gegenstand, auf den die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 oder

      Abs. 2 UStG angewendet wird.

  • Die Geringfügigkeitsschwelle ist überschritten. Die Schwelle beträgt 10.000 EUR netto ohne Umsatzsteuer (s. o.)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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