Rz. 30

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Das Beispiel aus Rn. 8 wird fortgeführt:

 
Praxis-Beispiel

Kunde K ist ein großes US-amerikanisches Unternehmen. Der Vertrag, den M unterschreiben soll, wurde von der Rechts- und Steuerabteilung des K in New York ausgearbeitet und kann von M nur unverändert – also ohne Aufnahme der vorgeschlagenen Klausel – unterzeichnet werden.

 

Rz. 31

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Im Hinblick auf die Berufshaftpflicht des Steuerberaters sind die – letztlich ja nicht umgesetzten – Empfehlungen an den Mandanten beweiskräftig zu dokumentieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge