Rz. 30
Stand: EL 01 – ET: 05/2016
Das Beispiel aus Rn. 8 wird fortgeführt:
Kunde K ist ein großes US-amerikanisches Unternehmen. Der Vertrag, den M unterschreiben soll, wurde von der Rechts- und Steuerabteilung des K in New York ausgearbeitet und kann von M nur unverändert – also ohne Aufnahme der vorgeschlagenen Klausel – unterzeichnet werden.
Rz. 31
Stand: EL 01 – ET: 05/2016
Im Hinblick auf die Berufshaftpflicht des Steuerberaters sind die – letztlich ja nicht umgesetzten – Empfehlungen an den Mandanten beweiskräftig zu dokumentieren.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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