Rz. 25
Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021
Die Merkmale der folgenden Auflistung können darauf hindeuten, dass im Sinne der Rz. 18 Nr. 3 ein Unternehmer, der eine elektronische Schnittstelle betreibt, an der Bestellung oder Lieferung der Gegenstände beteiligt ist (diese Auflistung ist nicht als kumulativ und nicht als erschöpfend zu betrachten, vgl. Abschn. 3.18 Abs. 3 Satz 7 UStAE in Fassung des BMF-Schreibens vom 01.04.2021, a. a. O.):
- Die elektronische Schnittstelle stellt das technische Instrument für die Erteilung der Bestellung durch den Erwerber bereit (in der Regel der Warenkorb/der Kaufabwicklungsvorgang).
- Die elektronische Schnittstelle übermittelt dem Erwerber und dem zugrunde liegenden Lieferer die Bestätigung und/oder die Einzelheiten der Bestellung.
- Die elektronische Schnittstelle stellt dem zugrunde liegenden Lieferer eine Gebühr oder Provision auf der Grundlage des Werts der Bestellung in Rechnung.
- Die elektronische Schnittstelle übermittelt die Genehmigung, mit der Lieferung der Gegenstände zu beginnen, oder weist den zugrunde liegenden Lieferer oder einen Dritten an, die Gegenstände zu liefern.
- Die elektronische Schnittstelle erbringt Fulfillment-Dienstleistungen für den zugrunde liegenden Lieferer.
- Die elektronische Schnittstelle organisiert die Lieferung der Gegenstände.
- Die elektronische Schnittstelle übermittelt dem Erwerber Einzelheiten zur Zustellung.
Exkurs: Fulfillment
In der Logistik versteht man unter Fulfillment die Gesamtheit aller Aktivitäten inklusive der Auftragsannahme, die der Belieferung des Kunden und der Erfüllung der sonstigen vertraglichen Pflichten dienen – also den gesamten Prozess der Auftragsabwicklung. Fulfillment umfasst damit insbesondere die/den/das
- Bestellungsannahme
- Lagerhaltung
- Kommissionierung
- Verpackung
- Frankierung
- Versand
Darüber hinaus kann Fulfillment auch die/den/das … umfassen:
- Retourenmanagement
- Ersatzteilversorgung
- Reparatur
- Entsorgung von Rückwaren
- Kundenbetreuung
- Rechnungsstellung
- Mahnung
Fulfillmentaufgaben werden oft von darauf besonders ausgerichteten Logistikdienstleistern übernommen (sog. Fulfillment Center).
Zumeist wird der Begriff des Fulfillment beim elektronischen Handel (E-Commerce) verwandt. Zwischen den beiden Parteien wird dazu ein Fulfillmentvertrag geschlossen, der eine enge Kommunikation und Transparenz voraussetzt. Der Logistikdienstleister übernimmt dann alle Aufgaben, die auf die Online-Bestellung folgen. Der Betreiber des Online-Shops hat all diese Aufgaben an den Spezialisten übertragen (Rundum-Sorglos-Logistik/Business Process Outsourcing). Im Zusammenhang mit E-Business-Transaktionen spricht man auch von E-Fulfillment. Teilweise werden Dienstleistungen um den Zahlungsverkehr wie Bonitätsprüfungen oder die Abtretung von Forderungen aber auch anderen besonders spezialisierten Dienstleistern überlassen.
Der zumindest in Europa größte und bekannteste Anbieter von Fulfillment-Dienstleistungen ist wohl AMAZON. Wegen ihrer Größe besonders zu erwähnen sind aber auch – alphabetisch geordnet –
- Arvato,
- DHL,
- Fiege,
- Hermes,
- Kühne + Nagel sowie
- XPO Logistics.
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