Rz. 30

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen.

 

HINWEIS

Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe!

Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird diese – quasi als "Abfallprodukt" auch zur Besteuerung der neuen i. g. Dienstleistungen verwandt (§ 3a Abs. 2 S. 3 UStG; vgl. § 3a Rn. 29 ff.).

Eine juristische Person erhält m. a. W. keine USt-IdNr., weil sie (ausschließlich) i. g. Dienstleistungen zu besteuern hat.

 

Rz. 31

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Juristische Personen (des öffentlichen und des privaten Rechts z. B. Gebietskörperschaften, Vereine, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften), die nicht Unternehmer sind bzw. Gegenstände für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben, unterliegen der Erwerbsbesteuerung, wenn ihre Wareneinkäufe die Erwerbsschwelle (12.500 EUR, § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG) überschreiten. Die großen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder) können für einzelne Organisationseinheiten, z. B. Ressorts, Behörden, Ämter, eine eigene USt-IdNr. erhalten.

 

Rz. 32

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die USt-IdNr. wird von juristischen Personen benötigt, wenn sie die sog. Erwerbsschwelle von 12.500 EUR (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG) überschreiten. Daneben können die juristischen Personen unbeschadet von einer Erwerbsschwelle (freiwillig) zur Erwerbsbesteuerung optieren (§ 1a Abs. 4 UStG). Sie sind dann allerdings für zwei Jahre an diese Option gebunden.

 

Rz. 33

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Außerdem können die juristischen Personen eine USt-IdNr. erhalten, wenn sie unabhängig von einer Erwerbsschwelle entweder verbrauchssteuerpflichtige Waren (§ 1a Abs. 5 S. 2 UStG) oder neue Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 UStG in einem anderen Mitgliedstaat erwerben wollen (§ 1a Abs. 5 S. 1 UStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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