Rz. 108
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Wird im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zu wenig Umsatzsteuer bzw. zu viel Vorsteuer deklariert oder wird die Umsatzsteuer vom Finanzamt geschätzt, die Schätzung hierbei offensichtlich zu niedrig ist und dem Finanzamt dies nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt wird, so kann eine Strafe ("inaccuracy penalty") bis zu 100 % des potentiell entgangenen Steuerbetrags zur Anwendung kommen. Voraussetzung ist, dass diese Fehler aufgrund von Nachlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Rz. 109
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Bei wichtigen Gründen seitens des Steuerpflichtigen kann die Strafe reduziert werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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