Rz. 125

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ausländische Unternehmer, die im Inland Umsätze tätigen und die Voraussetzungen für das Vorsteuererstattungsverfahren nicht erfüllen, müssen Vorsteuern i. d. R. im Rahmen der Veranlagung geltend machen.

 

Rz. 126

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bezüglich des Vorsteuerabzugsrechts gelten für sie die allgemeinen Voraussetzungen (vgl. Rn. 82 ff.). Hinsichtlich der Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten vgl. Rn. 97 f., Rn. 99 ff. und Rn. 116.

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