Rz. 167a

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Seit dem 01.01.2015 hat die Slowakei die neue Regelungen zum "Mini-One-Stop-Shop" – "MOSS" eingeführt. Dieser betrifft Dienstleister, die e-Dienstleistungen, Kommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Kunden (Privatpersonen) in mehreren EU-Mitgliedstaaten erbringen bzw. zu erbringen planen.

 

Rz. 167b

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Demnach sollte die vereinfachte Besteuerung darin bestehen, dass der Dienstleister seine steuerlichen Pflichten "von einem Ort aus" erfüllt – ohne administrative Pflichten in allen Staaten, in denen seine Kunden angesiedelt sind:

  • Seine Pflicht, die Steuer auszuweisen und zu zahlen, erfüllt der Dienstleister durch Abgabe einer speziellen MwSt-Erklärung in seinem Sitzstaat.
  • Wenn der Sitzstaat des Dienstleisters die Slowakei ist, wird der slowakische Steuerverwalter die MwSt-Erklärung und den entsprechenden Steuerbetrag elektronisch in alle Staaten senden, in denen die Kunden des Dienstleisters angesiedelt sind.
  • Die spezielle MwSt-Erklärung wird vierteljährlich elektronisch abgegeben und die Steuer ist innerhalb der Erklärungsfrist fällig.
 

Rz. 167c

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Wird der Dienstleister die Slowakei als das Land seiner MwSt-Registrierung wählen, sollte er seine Wahl zur Erfüllung seiner MwSt-Pflichten in der Slowakei dem slowakischen FA mitteilen. Nachdem das FA seine Mitteilung akzeptiert hat, teilt es ihm eine UID-Nummer zu. Während der Zeit der Registrierung in der Slowakei und der Verwendung der slowakischen UID-Nummer wird eine Sonder-MwSt-Erklärung quartalsmäßig bis zum 20. Tag des Folgemonats elektronisch abgegeben. Die Steuer ist auch an demselben Tag fällig. Die Frist für die Aufbewahrung der Rechnungen, der Aufzeichnungen und sonstigen mit der MwSt zusammenhängenden Unterlagen beträgt zehn Jahre.

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