Rz. 166

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ausländische steuerpflichtige Personen, die im Inland Umsätze tätigen und die Voraussetzungen für das Vorsteuererstattungsverfahren nicht erfüllen, müssen Vorsteuern i. d. R. durch Veranlagung geltend machen.

 

Rz. 167

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Diesbezüglich gelten für sie die allgemeinen Grundsätze zum Vorsteuerabzug (vgl. Rn. 101 ff.). Hinsichtlich der Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten vgl. Rn. 133 sowie Rn. 152 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge