Rz. 138
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Seit dem 01.01.2005 existiert das Institut des Fiskalvertreters nicht mehr. Es besteht die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, einen Steuerberater zur Wahrnehmung steuerlicher Belange zu bevollmächtigen. Den Finanzbehörden gegenüber verantwortlich bleibt jedoch immer der Steuerzahler.
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