Rz. 116
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Ausländische Unternehmer, die in Kroatien steuerbare Umsätze tätigen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt Zagreb registrieren zu lassen und monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Die Registrierungspflicht entfällt jedoch, soweit die Steuerschuld für erbrachte Lieferungen und Leistungen an den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Fälle).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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