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Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Italien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen Finanzbehörde einzureichen (in Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern). Die Antragsfrist ist grundsätzlich der 30.09. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

Anträge können für Kalenderjahre oder für Zeiträume von drei Monaten bis unter einem Jahr gestellt werden. Elektronische Rechnungskopien sind ab 250 Euro (Kraftstoffe) bzw. 1.000 Euro (alle anderen Rechnungen) beizufügen.

Der Mindestvergütungsbetrag in einem jährlichen Antrag muss 50 EUR betragen, bzw. 400 EUR für kürzere Antragszeiträume.

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