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Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Schweden die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen Finanzbehörde einzureichen (in Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern). Die Antragsfrist ist grundsätzlich der 30.09. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

Der Mindestvergütungsbetrag in einem Jahresantrag muss 500 SEK betragen, oder 4.000 SEK bei Anträgen für kürzere Perioden.

Dem Antrag sind zunächst keine gescannten Rechnungskopien beizufügen, doch können diese später angefordert werden.

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