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Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Bulgarien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen Finanzbehörde einzureichen (in Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern). Die Antragsfrist ist grundsätzlich der 30.09. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

Es ist zurzeit nicht erforderlich, dem Antrag gescannte Rechnungskopien beizufügen, doch können diese nachträglich angefordert werden.

Anträge können für ganze Kalenderjahre oder für Zeiträume von mindestens drei Monaten gestellt werden. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Jahresantrag muss 100 BGN betragen, oder 800 BGN bei Anträgen für kürzere Perioden.

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