Rz. 73

Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Zypern die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen Finanzbehörde einzureichen (in Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern). Die Antragsfrist ist grundsätzlich der 30.09. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

Dem Antrag sind gescannte Rechnungskopien beizufügen, soweit das Nettoentgelt einen Betrag von 1.000 EUR bzw. 250 EUR bei Kraftstoffen übertrifft.

Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein Jahr muss 400 EUR betragen, und andernfalls gilt ein Mindestbetrag von 50 EUR.

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