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Ausländische Unternehmen können einen Vorsteuervergütungsantrag in Norwegen einreichen (vgl. Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). Die Vorsteuervergütung setzt nach norwegischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Norwegen grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Grundsätzlich gelten für den Vorsteuerabzug die gleichen Bedingungen wie für norwegische Unternehmen.

Anträge können für ganze Kalenderjahre oder Zeiträume von mindestens drei Monaten gestellt werden.

Der Mindestvergütungsbetrag in einem Jahresantrag muss 200 NOK betragen, oder 2.000 NOK bei Anträgen für kürzere Perioden.

Ein Antrag muss grundsätzlich spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres gestellt werden. Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.

Der Antragsteller muss seine Unternehmereigenschaft mit einer durch seine Heimatsteuerbehörde ausgestellten Unternehmerbescheinigung nachweisen. Außerdem muss er die Originalrechnungen dem Antrag beifügen.

Es ist nicht notwendig, einen norwegischen Fiskalvertreter zu bestellen.

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