Rz. 86

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Das Pendant zur Zusammenfassenden Meldung in Deutschland ist im Vereinigten Königreich die EC sales list (Formular VAT 101, "EC Sales List"), welche gewöhnlicher Weise den Zeitraum eines Kalendervierteljahres umfasst. Es ist darauf zu achten, dass es zu zeitlichen Überschneidungen mit dem Umsatzsteuererklärungszeitraum kommen kann. Übersteigt der Nettowert der Waren, die ins Gemeinschaftsgebiet geliefert werden, 35.000 £ im Quartal, muss die EC Sales List monatlich abgegeben werden. Eine EC Sales List muss, im Rahmen von Dienstleistungen vierteljährlich erstellt werden, wenn diese Leistungen an Unternehmen erbracht werden, welche außerhalb des Vereinigten Königreichs im Gemeinschaftsgebiet zur Umsatzsteuer registriert sind und sich dabei der Ort der Leistung am Sitzort des Leistungsempfängers befindet, sog. Reverse-Charge-Leistungen. Die Abgabefrist beträgt 14 Tage nach Ablauf des Erklärungszeitraums oder 21 Tage, wenn die EC Sales List online übermittelt wird.

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