Rz. 146

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Das Leasing wird mit Ausnahme der unten angeführten Fälle ungeachtet dessen, ob es sich um eine operative Vermietung oder um Finanzierungsleasing (mit vereinbartem Recht, den vermieteten Gegenstand ohne unnötigen Verzug nach Ablauf des Mietvertrages zu kaufen) handelt, als eine sonstige Leistung behandelt. Die Steuerpflicht entsteht im Ausmaß der vereinbarten laufenden Mietzahlungen und ist grundsätzlich vom Zahlungsziel abhängig. Das Finanzierungsleasing (mit der Verpflichtung, den vermieteten Gegenstand nach der Bezahlung der letzten Leasingrate zu kaufen) wird wie eine Warenlieferung behandelt.

 

Rz. 147

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Demgegenüber wird die Übergabe eines beweglichen Leasinggegenstandes aufgrund eines grenzüberschreitenden Finanzierungsleasingvertrages als eine steuerfreie i. g. Warenlieferung betrachtet. Formelle Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag ein Recht auf den Kauf der gemieteten Sache vereinbart wurde und die Übernahme des Leasinggegenstandes im Mitgliedstaat des Mieters als ein steuerbarer i. g. Erwerb gilt.

 

Rz. 148

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Als ein steuerbarer i. g. Erwerb im Inland gilt auch der Erwerb eines Leasinggegenstandes aufgrund eines Finanzierungsleasingvertrages (Mietvertrag mit dem vereinbarten Recht auf den Kauf der gemieteten Sache), wenn die Übergabe des Mietgegenstandes im Mitgliedstaat des Vermieters als eine steuerfreie i. g. Warenlieferung gilt. Die Erwerbsteuer wird sofort auf die gesamte Bemessungsgrundlage fällig.

 

Rz. 149

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Als eine Warenlieferung, bei der die sog. Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt, gilt auch die Übergabe der Gebrauchtwaren an den Mieter aufgrund eines Finanzierungsleasingvertrages, bei dem das Eigentumsrecht auf die Gebrauchtware ohne unnötigen Verzug nach der Beendigung der Mietdauer von dem Vermieter auf den Mieter übergehen soll.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge