Rz. 85

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Unternehmen mit steuerpflichtigen Nettoumsätzen bis 1.350.000 £ innerhalb der letzten zwölf Monate können die sog. Istversteuerung durchführen und somit die Steuer nicht nach den vereinbarten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnen. Das Unternehmen ist in der Regel mindestens zwei Jahre an die Option gebunden. Stieg der relevante Umsatz eines Unternehmens, welches bereits die Istversteuerung durchführt, innerhalb der letzten zwölf Monate über 1.600.000 £, muss es wieder zur Besteuerung nach vereinbartem Entgelt wechseln. Weiterhin müssen besondere Aufzeichnungspflichten, z. B. über Geldeingänge und -ausgänge, erfüllt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge