Rz. 83

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Unternehmen mit innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwartenden steuerpflichtigen Umsätzen von bis zu 150.000 £ netto und einem Gesamt-Bruttoumsatz bis 191.500 £ jährlich können optional die an die Finanzbehörde abzuführende Umsatzsteuer nach festgelegten prozentualen Einheitssätzen vom Gesamtumsatz ermitteln. Die Prozentsätze betragen je nach Art des betriebenen Gewerbes zwischen 5 % und 16,5 %. Ein gesonderter Vorsteuerabzug ist hierbei nicht mehr zu gewähren. Befinden sich Unternehmen bereits in diesem Verfahren, kann dieses bis zum Erreichen eines Gesamt-Bruttoumsatzes von 230.000 £ beibehalten werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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