Rz. 108

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (Subunternehmer – Generalunternehmer), geht in diesem Fall die Steuerschuld ebenfalls auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt jedoch nur bei Transaktionen im Inland zwischen zwei Unternehmern, die im Register der Steuerpflichtigen beim kroatischen Finanzamt eingetragen sind. Bauleistungen sind sehr breit definiert; eine konkretere Auflistung der Leistungen, welche als Bauleistungen zu betrachten sind, ist in der Verordnung zum kroUStG zu finden.

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