Rz. 5

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Begünstigte Leistungen sind nur die

  • Leistungen, die den Satzungszwecken unmittelbar dienen,
  • Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an Personen, die als Vergütung für die in diesem Rahmen geleisteten Dienste dient.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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