Rz. 64

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen des Vorsteuerabzugs in der EU sind im Vereinigten Königreich bestimmte Besonderheiten zu erwähnen. So kann z. B. im Vereinigten Königreich Vorsteuer rückwirkend bis zu vier Jahre nach dem Entstehungszeitpunkt i. R. d. Umsatzsteuerveranlagung geltend gemacht werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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