Rz. 65
Es gelten die folgenden Vorschriften:
- Unterlassene Umsatzsteuererklärung
Wird die Umsatzsteuermeldung nicht eingereicht, kann eine Strafe von 70 bis 700 EUR erhoben werden. Zusätzlich kann ein Strafzuschlag von bis zu 30 % und Strafzinsen mit einem täglichen Satz von 0,05 % festgesetzt werden.
- Verspätete Umsatzsteuerzahlung
Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem täglichen Satz von 0,05 % an.
Rz. 66
Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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