Rz. 65

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Unterlassene Umsatzsteuererklärung

Wird die Umsatzsteuermeldung nicht eingereicht, kann eine Strafe von 70 bis 700 EUR erhoben werden. Zusätzlich kann ein Strafzuschlag von bis zu 30 % und Strafzinsen mit einem täglichen Satz von 0,05 % festgesetzt werden.

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem täglichen Satz von 0,05 % an.

 

Rz. 66

Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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