Rz. 65
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete Umsatzsteuermeldung bzw. Umsatzsteuerzahlung
Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, entsteht ein Strafzuschlag von 65 DKK pro Abgabeerinnerung. Zusätzlich sind verspätete Zahlungen tagesgenau mit 0,8 % Monatszins zu verzinsen. Diese Zinsen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig.
Rz. 66
Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur.
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