Rz. 66
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete Umsatzsteuermeldung
Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON.
Verspätete Umsatzsteuerzahlung
Allgemein entstehen Zinsen in Höhe von 0,02 % pro Tag. Weiterhin werden Säumniszuschläge (0,01 % pro Tag) erhoben. Bis zum 31.12.2015 betrugen die Sätze 0,03 % (Zinsen) und 0,02 % (Säumniszuschlag). Zusätzlich kann ein Strafzuschlag von 0,08 % pro Tag festgesetzt werden.
Nichtabgabe der Zusammenfassenden Meldung
Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON.
Fehlerhafte Zusammenfassende Meldung
Die Strafe beträgt 500 bis 1.500 RON. Sie entfällt bei freiwilliger Berichtigung bis zum Abgabetermin der nächsten fälligen Meldung.
Rz. 67
Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz).
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