Rz. 67

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Verspätete Umsatzsteuermeldung

    Verspätete Umsatzsteuermeldungen führen pro Verspätungstag zu einem Strafzuschlag von 3 EUR, maximal aber 135 EUR. Eine Verspätung von mehr als 45 Tagen bewirkt weiterhin einen Zuschlag von 2 % der Steuerschuld, begrenzt auf 15.000 EUR.

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

    Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem jährlichen Satz von 7,5 % an.

 

Rz. 68

Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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