Rz. 67
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete Umsatzsteuermeldung
Verspätete Umsatzsteuermeldungen führen pro Verspätungstag zu einem Strafzuschlag von 3 EUR, maximal aber 135 EUR. Eine Verspätung von mehr als 45 Tagen bewirkt weiterhin einen Zuschlag von 2 % der Steuerschuld, begrenzt auf 15.000 EUR.
Verspätete Umsatzsteuerzahlung
Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem jährlichen Satz von 7,5 % an.
Rz. 68
Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur.
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