Rz. 65
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldung
Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldungen führen zu einem Strafzuschlag von 100 EUR bis 500 EUR.
Strafen bei Rechnungsverstößen
Werden Rechnungen nicht oder falsch ausgestellt, oder falsche Rechnungen akzeptiert, wird ein Strafzuschlag von 50 % auf den Umsatzsteuerbetrag erhoben.
Fehlerhafte oder nicht abgegebene Umsatzsteuermeldung mit Steuerwirkung
Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldungen, die eine Nichtzahlung der Steuer oder zu hohen Vorsteuerabzug bewirkt haben, führen zu einem Strafzuschlag von 50 % auf den Umsatzsteuerbetrag. Der gleiche Zuschlag wird erhoben, wenn der Beginn einer Tätigkeit nicht angezeigt wurde.
- Verspätete Umsatzsteuerzahlung
Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem variablen monatlichen Satz an. Dieser beträgt zurzeit 0,73 %.
Rz. 66
Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur
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