Rz. 68

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem täglichen Satz von 0,03 % an. Zusätzlich können Strafzuschläge von 10 % bis 50 % der Umsatzsteuer festgesetzt werden.

 

Rz. 69

Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.

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