Rz. 67
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete Umsatzsteuerzahlungen
Für verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden Zinsen mit einem monatlichen Satz von 0,54 % erhoben. Der Satz ist nicht fest, sondern er wird von Zeit zu Zeit an die Zinsentwicklung angepasst. Zinsen werden auch auf angefangene Monate berechnet.
Verspätete Umsatzsteuermeldung
Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, kann ein Strafzuschlag von 1 % des Saldos aus Ausgangsumsatzsteuer und Vorsteuer festgesetzt werden, mindestens aber 20 EUR pro angefangenem Verspätungsmonat. Der Strafzuschlag kann aber maximal 250 EUR betragen.
Fehlerhafte Angaben in Umsatzsteuermeldung
Falls die angemeldete Steuerschuld zu niedrig war, wird ein Strafzuschlag von 20 % der Berichtigung festgesetzt. Bei freiwilliger Berichtigung beträgt der Zuschlag nur 10 %. Dies gilt ebenfalls, wenn der Steuerpflichtige aktiv mit der Steuerbehörde zusammengearbeitet hat und die nacherhobene Steuer innerhalb eines Monats entrichtet wird.
Verspätete Registrierung
Der o. g. Zuschlag für verspätete Umsatzsteuermeldungen gilt entsprechend.
Rz. 68
Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.
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