Rz. 67
Es gelten die folgenden Vorschriften:
Verspätete Umsatzsteuermeldung
In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 51 EUR erhoben.
Verspätete Umsatzsteuerregistrierung
In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR pro Monat der Verspätung erhoben.
Verspätete Umsatzsteuerzahlung
Es wird ein Strafzuschlag von 10 % erhoben. Außerdem fallen Zinsen mit einem Jahreszins von 4 % an.
Unterlassene Meldung von Umsatzsteuer als Leistungsempfänger und Steuerschuldner
In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR erhoben.
Falsch ausgestellte Umsatzsteuerrechnung
In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR erhoben.
Nichtzahlung einer durch den VAT Commissioner festgesetzten Umsatzsteuer
Bis zu zwölf Monate Haftstrafe sowie Geldstrafe von 8.543 EUR.
Rz. 68
Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.
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