Rz. 67

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Verspätete Umsatzsteuermeldung

    In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 51 EUR erhoben.

  • Verspätete Umsatzsteuerregistrierung

    In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR pro Monat der Verspätung erhoben.

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

    Es wird ein Strafzuschlag von 10 % erhoben. Außerdem fallen Zinsen mit einem Jahreszins von 4 % an.

  • Unterlassene Meldung von Umsatzsteuer als Leistungsempfänger und Steuerschuldner

    In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR erhoben.

  • Falsch ausgestellte Umsatzsteuerrechnung

    In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR erhoben.

  • Nichtzahlung einer durch den VAT Commissioner festgesetzten Umsatzsteuer

    Bis zu zwölf Monate Haftstrafe sowie Geldstrafe von 8.543 EUR.

 

Rz. 68

Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.

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