Rz. 4

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vorsieht (vgl. EuGH vom 08.05.2008, Rs. C-95/07 und 96/07, Ecotrade SpA, UR 2008, 512; dazu Anmerkungen von Weimann, PIStB 2008, 257).

 

HINWEIS

Das Urteil zeigt, wie vorsichtig Steuerberater mit Empfehlungen zum angeblich "überall gleichen Umsatzsteuerrecht" sein müssen; Abweichungen können sich – noch einmal – insbesondere auch aus dem nationalen Verfahrensrecht ergeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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