Rz. 82

Seit dem 01.01.2011 ist es in Italien erforderlich, dass die Steuerpflichtigen sich gesondert in ein Verzeichnis eintragen lassen, in dem alle zur Teilnahme an innergemeinschaftlichen Transaktionen Berechtigten geführt werden. Ohne entsprechende Eintragung wird die italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen nicht in die VIES-/MIAS-Datenbank der EU eingestellt, so dass sie als ungültig zurückgemeldet würde. Weiterhin ist der Steuerpflichtige nach italienischem Recht nicht berechtigt, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen auszuführen. Der Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis ist schriftlich bei der Steuerbehörde einzureichen.

Die italienischen Steuerbehörden betrachten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weiterhin als inaktiv und melden dies entsprechend an die VIES-/MIAS-Datenbank, wenn der Steuerpflichtige in vier aufeinanderfolgenden Quartalen keine Zusammenfassenden Meldungen eingereicht hat.

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