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Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten.

Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.

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