Rz. 63
Bis zum 30.01. des Folgejahres ist eine zusammenfassende Umsatzsteuerjahreserklärung (Formular 390) abzugeben. Die Abgabe hat elektronisch zu erfolgen. Weiterhin ist eine Zusatzmeldung (Formular 347) über Geschäfte mit Dritten, die eine Schwelle von 3.000 EUR überschritten haben, abzugeben.
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