Rz. 7

Begünstigt sind

  • die dem Schul- und Bildungszweck unmittelbar dienenden Unterrichtsleistungen und
  • die mit den Unterrichtleistungen eng verbundenen unselbständigen Nebenleistungen, z. B.Verkauf von Lehr- und Lernmaterialien durch eine Schule an ihre Schüler.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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