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Wenn ein ausländischer Steuerpflichtiger in Slowenien steuerpflichtige Umsätze tätigt, sich aber nicht für mehrwertsteuerliche Zwecke in Slowenien registriert und daher keine slowenische MwSt verrechnet, geht die Pflicht der MwSt-Abrechnung auf den Empfänger über. Der ausländische Unternehmer hat jedoch in diesem Falle keine Möglichkeit auf die Rückerstattung eventueller slowenischer Vorsteuern.

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