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Steuerpflichtige, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr mindestens 650.000 EUR betragen hat, sind verpflichtet, monatlich Umsatzsteueranmeldungen abzugeben. Bei geringeren Umsätzen hat die Abgabe quartalsweise zu erfolgen (vgl. Art. 41 CIVA). Die Abgabe ist elektronisch über das Portal der portugiesischen Finanzverwaltung vorzunehmen. Für den Erhalt eines Zugangscodes ist eine Registrierung erforderlich.

Dabei ist Abgabetermin bei monatlicher Abgabe jeweils der 10. Tag des übernächsten Monats und bei vierteljährlicher Abgabe jeweils der 15. Tag des zweiten auf das Quartalsende folgenden Monats. Die Zahlung hat zeitgleich zu erfolgen (vgl. Art. 27 i. V. m. Art. 41 CIVA).

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