Rz. 61

In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20.Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 115 Mehrwertsteuergesetz).

Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht überschreitet und die nicht am innergemeinschaftlichen Verkehr teilnehmen, dürfen vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen einreichen.

Mehrwertsteuergruppen müssen stets monatliche Meldungen abgeben.

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