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In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 38 Mehrwertsteuergesetz).

Die digitale Abgabe der Meldungen ist verpflichtend, wenn ein Unternehmer seit mindestens zwölf Monaten tätig ist. Auf Antrag kann die weitere Papierabgabe bewilligt werden.

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