Rz. 107

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ein Steuerpflichtiger (Unternehmer), der seinen Sitz in Tschechien hat und dessen Umsatz innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 1 Mio. CZK (ca. 40.000 EUR) überschreitet, wird zum Steuerzahler am ersten Tag des zweiten auf den Monat folgenden Monats nach dem Monat, in dem er den festgelegten Umsatz überschritten hat. Er muss binnen 15 Tagen nach Ende des Monats der Überschreitung eine Anmeldung zur Registrierung abgeben. Die Registrierung erfolgt dann zu dem Tag, an dem der Steuerpflichtige zum Steuerzahler wurde, also ggf. auch rückwirkend. Unternehmer, die die Umsatzgrenze nicht überschreiten oder nur unecht steuerbefreite Leistungen mit Ausnahme von Finanz- und Versicherungsleistungen oder Immobilienlieferungen erbringen, sind von der MWSt befreit und es entfällt die Verpflichtung zur steuerlichen Registrierung (Kleinunternehmerregelung). Ein Anspruch auf Vorsteuererstattung besteht ebenfalls nicht. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch jederzeit möglich.

 

Rz. 108

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ein Steuerpflichtiger (Unternehmer), der seinen Sitz oder Unternehmensort in Tschechien hat, aber kein Steuerzahler ist, wird zur sog. identifizierten Person, sobald er die Erwerbsschwelle von 326.000 CZK (ca. 13.000 EUR) im laufenden oder unmittelbar vorangegangenen Kj. überschreitet, den i. g. Erwerb eines neuen Fahrzeugs tätigt, eine dem reverse charge unterliegende grenzüberschreitende Lieferung oder Dienstleistung mit Leistungsort im Inland empfängt oder aktiv eine dem reverse charge unterliegende B2B-Grundregel-Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt. Er hat seine Anmeldung zur Registrierung als identifizierte Person innerhalb von 15 Tagen einzureichen.

Zur Registrierungspflicht ausländischer Unternehmer vgl. Rn. 133 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge