Rz. 63
Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig.
Aktuell ist sowohl die digitale Abgabe als auch die Papierabgabe zulässig. Jedoch wird erwartet, dass in naher Zukunft auf verpflichtende digitale Einreichung umgestellt wird.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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